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Erbrecht

Nachlassregelungen nach Wunsch

Wie möchten Sie später Ihr Erbe verteilen? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn es keine Verfügungen gibt.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben an erster Stelle, neben dem Ehepartner, die Erben erster Ordnung Anspruch auf die Hinterlassenschaften eines Verstorbenen. Hierzu gehören die eigenen Kinder und Kindeskinder. Danach sind weitere Angehörige erbberechtigt, wie z. B. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Wann benötige ich ein Testament?

Ein Testament oder ein Erbvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Nachlass nach Ihren eigenen Wünschen später vererben möchten.
Dabei gelten einige formale Regeln: Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und mit vollem Namenszug unterschrieben werden. Es muss Datum und Ort enthalten. Ein unter notarieller Aufsicht verfasstes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber spätere Unsicherheiten und Unklarheiten vermeiden. Gerne vermitteln wir Ihnen für die Beratung Kontakte zu Notaren und Rechtsanwälten.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen: www.bmjv.de

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.