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Selbstbestimmt vorsorgen

Patientenverfügung und Organspende

Es kann leider jeden treffen: Aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit oder eines Unfalls ist man auf einmal nicht mehr in der Lage, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Versorgung zu kommunizieren.
Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, im Krankheitsfall selbstbestimmt vorzusorgen.
Mit diesem verbindlichen Dokument können Sie festlegen, welche Therapien stattfinden sollen und gleichzeitig nicht gewünschte Behandlungen und Medikationen ausschließen. Um später eventuelle Unsicherheiten zu vermeiden, ist die Rücksprache mit Ihrem Arzt des Vertrauens sowie ggf. mit einem Rechtsanwalt sinnvoll. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen und Mustervorlagen: www.bmjv.de.

Möchten Sie sich außerdem als Organspender zur Verfügung stellen? Mit einem entsprechenden Ausweis, den Sie z. B. im Internet als Download oder in Arztpraxen und Apotheken kostenlos erhalten, können Sie Ihre Bereitschaft dokumentieren. Sie können auch nur bestimmte Organe zur Spende freigeben oder sich gänzlich dagegen aussprechen.
Sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, ist ein sehr persönlicher Entschluss. Sprechen Sie darüber mit Menschen, die Ihnen nahestehen. Hilfreiche Informationen finden Sie im Internet: www.organspende-info.de